Wer zu privaten Zwecken einen Hund in seinem Haushalt hält, ist nach dem Berliner Hundesteuergesetz verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen. Zuständig für die Erhebung der Hundesteuer ist das Wohnsitzfinanzamt des Halters. Die ansonsten übliche Hundesteuermarke wir in der Regel nicht versandt, … Weiterlesen
13. November 2011
von admin
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