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Hundesteuer in Berlin

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Wer zu privaten Zwecken einen Hund in seinem Haushalt hält, ist nach dem Berliner Hundesteuergesetz verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen. Zuständig für die Erhebung der Hundesteuer ist das Wohnsitzfinanzamt des Halters. Die ansonsten übliche Hundesteuermarke wir in der Regel nicht versandt, sondern nur auf Anforderung mit einem frankierten Rückumschlag.

Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 120 € im Jahr, für jeden weiteren Hund 180 €. Besteht die Steuerpflicht nur einen Teil des Jahres, wird die festzusetzende Steuer pro rata temporis gezwölftelt. Vorauszahlungen für die Folgejahre sind in der Regel vierteljährlich zu entrichten. Eine erhöhte Besteuerung für Kampfhunde gibt es in Berlin nicht.

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es für Blindenführhunde, Rettungshunde u.ä. in Ausbildung sowie für Hunde aus Tierheimen und Tierasylen. Gewerblich gehaltene Hunde unterliegen nicht der Hundesteuerpflicht.

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