Die Organisation der Berliner Finanzverwaltung ist geprägt durch die regionale Zuständigkeit der Finanzämter für natürliche Personen, den Finanzämtern für Körperschaften sowie die Sonderzuständigkeit des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen und des technischen Finanzamts Berlin.
|
Räumlich zuständig sind folgende Finanzämter:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Für die juristischen Personen sind vier Finanzämter für Körperschaften zuständig, die jeweils wiederum eine bestimmte räumliche Zuständigkeit haben.
Einzelne Finanzämter sind zusätzlich zu ihrer regionalen Zuständigkeit mit Sonderaufgaben betraut, wie z.B. das Finanzamt Neukölln für ausländische Unternehmer oder das Finanzamt Schöneberg für die Erbschaft- und Schenkungsteuer in ganz Berlin.