Steuerberater Berlin

Steuerberater in Berlin und Umgebung

13. November 2011
von admin
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Hundesteuer in Berlin

Wer zu privaten Zwecken einen Hund in seinem Haushalt hält, ist nach dem Berliner Hundesteuergesetz verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen. Zuständig für die Erhebung der Hundesteuer ist das Wohnsitzfinanzamt des Halters. Die ansonsten übliche Hundesteuermarke wir in der Regel nicht versandt, sondern nur auf Anforderung mit einem frankierten Rückumschlag.

Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 120 € im Jahr, für jeden weiteren Hund 180 €. Besteht die Steuerpflicht nur einen Teil des Jahres, wird die festzusetzende Steuer pro rata temporis gezwölftelt. Vorauszahlungen für die Folgejahre sind in der Regel vierteljährlich zu entrichten. Eine erhöhte Besteuerung für Kampfhunde gibt es in Berlin nicht.

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es für Blindenführhunde, Rettungshunde u.ä. in Ausbildung sowie für Hunde aus Tierheimen und Tierasylen. Gewerblich gehaltene Hunde unterliegen nicht der Hundesteuerpflicht.

26. September 2011
von admin
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Das leisten Steuerberater

Das deutsche Steuerrecht macht es den Bundesbürgern nicht leicht. Die Zahl der Gesetze und Verordnungen ist riesig und für jemanden ohne Sachkenntnisse kaum zu überblicken. Aus diesem Grund benötigen viele Menschen professionelle Hilfe bei der Anfertigung der Steuererklärung. Häufig führt der Weg dann zum Steuerberater, der dafür sorgt, dass auf legalem Wege so viele Steuern wie möglich gespart werden. Doch die Tätigkeiten des Beraters gehen weit über diesen einfachen Service hinaus.

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9. August 2010
von admin
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Grundsteuer im Großraum Berlin

Neben der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer die zweitwichtigste Realsteuer, über welche Gemeinden durch die Festsetzung des Hebesatzes Einfluss nehmen können. In Berlin ist dabei zu beachten, dass die Ermittlung der Grundsteuer im ehemaligen Westen der Stadt verschieden von der im Beitrittsgebiet Berlin ist.

Besteuerungsgrundlage ist im ehemaligen Westen grundsätzlich der Einheitswert; er wird von der Bewertungsstelle des jeweils zuständigen Finanzamts (Lagefinanzamt) nach den Wertverhältnissen von 1964 festgestellt. Im Beitrittsgebiet Berlins ist auf den Einheitswert, der nach den Wertverhältnissen des Jahres 1935 festgestellt wurde oder festzustellen ist, abzustellen. Ausnahmsweise kann für dort vor 1991 entstandene Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser, für die kein Einheitswert 1935 festgestellt wurde, ersatzweise die Wohn- oder Nutzfläche als Bemessungsgrundlage verwendet werden.

Auf die obige Besteuerungsgrundlage (Einheitswert / Ersatzwirtschaftswert) ist von den zuständigen Finanzämtern die jeweilige Steuermesszahl anzuwenden. Diese beträgt

  • für Wohngrundstücke im ehemaligen West-Berlin: abhängig von der Grundstücksart zwischen 2,1 und 3,5
  • für Wohngrundstücke im Beitrittsgebiet Berlin: abhängig von der Grundstücksart zwischen 6,0 und 10,0
  • für unbebaute Grundstücke: 10
  • für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke: 6

 Auf den sich daraus ergebenden Steuermessbetrag ist der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde anzuwenden. Er beträgt in den nachfolgenden Gemeinden (Grundsteuer A = Agrargrundstücke, Grundsteuer B = restliche Grundstücke)

  • Berlin 150 % (Grundsteuer A) bzw. 810 % (Grundsteuer B)
  • Potsdam  250 % bzw. 493 %
  • Bernau 200 % bzw. 400 %
  • Kleinmachnow 200 % bzw. 300 %
  • Märkische Heide 361 % bzw. 847 %

Auch wenn die Grundsteuer nicht zu den wichtigsten Fakrtoren bei der Wahl des Wohn- bzw. Gesellschaftssitzes zählen dürfte, haben die Gemeinden durch die Festsetzung der Hebesätze einen gewissen Einfluss auf die Attraktivität bzw. die Zuzugsbereitschaft des Standorts.

6. Juli 2010
von admin
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Berliner Finanzämter

Die Organisation der Berliner Finanzverwaltung ist geprägt durch die regionale Zuständigkeit der Finanzämter für natürliche Personen, den Finanzämtern für Körperschaften sowie die Sonderzuständigkeit des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen und des technischen Finanzamts Berlin.

Räumlich zuständig sind folgende Finanzämter

  • Charlottenburg

 

 

  •  Friedrichshain-Kreuzberg
 
  • Lichtenberg
 
  • Marzahn-Hellersdorf
 
  • Mitte/Tiergarten
 
  • Neukölln
 
  • Pankow/Weißensee
 
  • Prenzlauer Berg
 
  • Reinickendorf
 
  • Schöneberg
 
  • Spandau
 
  • Steglitz
 
  • Tempelhof
 
  • Treptow-Köpenick
 
  • Wedding
 
  • Wilmersdorf
 
  • Zehlendorf

 

Für die juristischen Personen sind vier Finanzämter für Körperschaften zuständig, die jeweils wiederum eine bestimmte räumliche Zuständigkeit haben.

Einzelne Finanzämter sind zusätzlich zu ihrer regionalen Zuständigkeit mit Sonderaufgaben betraut, wie z.B. das Finanzamt Neukölln für ausländische Unternehmer oder das Finanzamt Schöneberg für die Erbschaft- und Schenkungsteuer in ganz Berlin.

23. Juni 2010
von admin
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Gewerbesteuer-Hebesätze in Berlin und Umgebung

Obwohl die wirtschaftliche Bedeutung der Gewerbesteuer insbesondere nach Einführung der steuerlichen Nichtabzugsfähigkeit eher zunimmt, bleibt bleibt sie als wichtiger Standortfaktor bei unternehmerischen Entscheidungen oft unberücksichtigt. Damit Sie dieses Kriterium in Ihre Planungen besser einbeziehen können, dürfen wir Ihnen hier kurz die wichtigsten Gewerbesteuer-Hebesätze für Berlin und Umgebung auflisten (kurzfristige Änderungen vorbehalten):

Potsdam 450 %
Berlin 410 %
Kleinmachnow 360 %
Bernau 350 %
Belzig 320 %
Teltow 320 %
Beelitz 300 %
Michendorf 300 %
 

Auch wenn die Hebesätze im Großraum Berlin nicht so weit voneinander abweichen – immerhin liegt der Hebesatz von Potsdam um 150 Prozentpunkte höher als in Michendorf - wie in anderen Regionen Deutschlands, ist der Unterschied insbesondere bei Kapitalgesellschaften, die weder Freibetrag noch einkommensteuerliche Anrechung kennen, erheblich und sollte bei Standortentscheidungen auf jeden Fall berücksichtigt werden.

20. Juni 2010
von admin
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Willkommen auf dem Blog von Steuerberater Berlin!

Dieses Weblog – kurz Blog oder Blawg genannt - kommentiert steuerliche Entwicklungen und Entscheidungen, insbesondere solche mit einem Bezug zu Berlin und seiner Umgebung. Berliner Steuerberater sind herzlich eingeladen, sich mit eigenen Artikeln zu beteiligen. Natürlich dürfen Beiträge werbewirksam mit Ihrer Kanzlei-Homepage verlinkt werden.

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